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Gültig von 2024 bis 2026
Ab Januar 2024 unterliegen Photovoltaikanlagen mit einer Spitzenleistung von 35 Kilowatt (kWp) nicht mehr der Umsatzsteuer. Diese Steuerbefreiung erstreckt sich auch auf Balkonkraftwerke, die als kleine PV-Anlagen mit ein oder zwei Modulen konzipiert sind. Die kleinen PV-Anlagen, die maximal 800 Watt Leistung erzeugen, können einfach in eine Steckdose gesteckt und am Balkongeländer oder auf Gartenhütten installiert werden. Die Umsatzsteuerbefreiung bleibt vorerst bis 2026 bestehen. Es handelt sich dabei um eine erstmalige Bundesförderung für Steckersolaranlagen bis 800 Watt.